Sport grundsätzlich mit 3G möglich
Aktualisiert am 4.03.2022
Die bisherigen Differenzierungen zwischen „Sport drinnen“ und „Sport draußen“, „Kontaktsport“ und „kontaktfreiem Sport“ sowie „öffentlichen Raum“ und „Sportanlagen“ entfallen. Sporttreiben unterliegt einheitlich nur noch der 3G-Regelung. Zusätzliche Vereinfachungen gelten (weiterhin) für folgende Gruppen:
- Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind von allen Einschränkungen im Sport ausgenommen.
- Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen.
Weiterhin gilt die Maskenpflicht im gesamten Gebäude bis zum Beginn des Trainings. Die Maske darf beim Sport jedoch abgenommen werden.
Wir versuchen hier immer die aktuellen Infos zu unserem Trainingsbetrieb zur Verfügung zu stellen. Auch der TV Verl hat immer alle Infos auf ihrer Seite. https://tv-verl.de/